Wissen
Viertelstündliche Zuordnung und Abrechnung für Mehrstandort-Modelle und Energy Sharing nach § 42c EnWG.
14. September 2026
Warum die Straßenbeleuchtung keinen Solarstrom bekommt
Monatswerte und Viertelstundenwerte kommen für denselben Monat auf zwei verschiedene Ergebnisse. Ein Rechenbeispiel mit zwölf kommunalen Liegenschaften.
Weiterlesen31. Juli 2026
Welche Rolle spielt das Stadtwerk beim Energy Sharing nach § 42c EnWG?
Nach § 42c EnWG trifft ein Stadtwerk keine eigene Umsetzungspflicht — aber es kommen vier Rollen in Betracht. Welche davon der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat, welche rechtlich ungeklärt ist und was das praktisch bedeutet.
Weiterlesen20. Juli 2026
Energy Sharing, Mieterstrom, Gebäudeversorgung: Was ist der Unterschied?
Mieterstrom (§ 42a), gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b) und Energy Sharing (§ 42c) werden oft verwechselt. Die entscheidenden Unterschiede — und was sie für Stadtwerke bedeuten.
Weiterlesen18. Juli 2026 · Az. BK6-06-009
Mitteilung Nr. 73 der Bundesnetzagentur: Was sie für Stadtwerke und Lieferanten bedeutet
Die BNetzA hat am 7. Juli 2026 die Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c EnWG geklärt: Dienstleistungsmodell statt neuer Pflichten. Eine Einordnung für Stadtwerke und Lieferanten.
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