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Warum die Straßenbeleuchtung keinen Solarstrom bekommt

Stand: 14. September 2026

Monatswerte und Viertelstundenwerte kommen für denselben Monat auf zwei verschiedene Ergebnisse. Ein Rechenbeispiel mit zwölf kommunalen Liegenschaften.

Die Anfrage klingt einfach: Auf dem Dach der Gesamtschule liegt PV, das Hallenbad braucht Strom, die Kläranlage rund um die Uhr — kann man das nicht zusammenrechnen?

Man kann. Die erste Frage ist nur, wie.

Ein Beispiel: eine Gemeinde mit zwölf Liegenschaften, fünf davon mit PV, zusammen 685 kWp. Im Mai erzeugen die Dächer 73.000 kWh. 42.386 kWh davon werden am erzeugenden Standort selbst verbraucht, hinter dem Zähler; 30.614 kWh bleiben übrig. Alle zwölf Standorte zusammen beziehen im selben Monat 104.264 kWh aus dem Netz.

Der Überschuss ist also deutlich kleiner als der Bedarf. Auf dem Monatsblatt ist die Sache damit erledigt: 30.614 kWh stehen zur Verfügung, gebraucht wird ein Vielfaches davon, also lässt sich alles verteilen. Aufteilung nach Anteil am Netzbezug, fertig.

Rechnet man denselben Monat in Viertelstunden, kommen 22.332 kWh heraus.

Die Differenz ist 8.282 kWh — 37 Prozent des Ergebnisses. Sie entsteht nicht durch Rundung. Sie entsteht dadurch, dass die Monatsrechnung eine Frage nicht stellt: Wollte jemand diesen Strom in dem Moment, in dem er da war?

Die Straßenbeleuchtung

Der klarste Fall in diesem Datensatz ist die Straßenbeleuchtung. Sie bezieht im Mai 4.800 kWh. Nach Anteil am Netzbezug verteilt bekäme sie 1.409 kWh aus dem Überschuss der Gemeinde.

Viertelstündlich gerechnet bekommt sie 1 kWh.

Der Grund braucht keine Formel: Laternen brennen, wenn es dunkel ist. Die eine Kilowattstunde stammt aus den Übergängen in Dämmerung und Morgengrauen, wo Beleuchtung und Erzeugung sich für ein paar Viertelstunden überlappen. Die restlichen 1.408 kWh sind kein Rundungsfehler — es ist eine Zuordnung, die so nicht stattgefunden hat.

Es geht in beide Richtungen

Interessanter als der Gesamtfehler ist seine Verteilung. Die Monatsrechnung ist nicht einfach großzügig — sie verschiebt innerhalb des Verbunds.

LiegenschaftNetzbezug MaiViertelstundenMonatswertDifferenz
Hallenbad Musterbach36.00012.39410.570−1.824
Kläranlage Musterbach33.0773.5669.712+6.146
Sporthalle am Park5.2002.0581.527−531
Gesamtschule Musterbach5.04511.481+1.480
Straßenbeleuchtung Ortskern4.80011.409+1.408
Grundschule Nord4.4001.5211.292−229
Rathaus Musterbach4.3623601.281+921
Feuerwehrgerätehaus2.900808852+44
Bauhof Musterbach2.68329788+759
Stadtbücherei2.400932705−227
Kita Sonnenblume1.950661573−88
Grundschule Süd1.4461425+424
Summe104.26422.33230.614+8.282
Alle Werte in kWh, Mai 2026. Monatswert = Überschuss × Netzbezug des Standorts ÷ Netzbezug gesamt, aus ungerundeten Summen; die Differenz ist aus den gerundeten Spalten gebildet. Spaltensummen weichen rundungsbedingt um bis zu 1 kWh von der Summe der Einzelwerte ab.

Das Hallenbad hat den größten Netzbezug im Verbund und liegt trotzdem im Minus: Sein Verbrauch liegt tagsüber, es hat keine eigene PV, und es ist damit genau der Abnehmer, für den der Überschuss der anderen gedacht ist. Die Hälfte der Menge, die es viertelstündlich zugeordnet bekommt, fällt in die vier Mittagsstunden. Viertelstündlich bekommt es 12.394 kWh — deutlich mehr, als die Monatsrechnung ihm zugesteht.

Die Kläranlage geht in die andere Richtung. Sie läuft rund um die Uhr, auch an Wochenenden, und hat deshalb auf dem Monatsblatt einen Anteil, der ihr viertelstündlich nicht zusteht: Nur gut ein Drittel ihres Netzbezugs fällt in Viertelstunden, in denen im Verbund überhaupt Überschuss vorhanden ist. Der Rest verteilt sich auf die Nacht und auf Tagesstunden, in denen die Dächer nicht einmal den Bedarf ihrer eigenen Standorte decken. Sie bekommt 3.566 statt 9.712 kWh.

Der dritte Fall ist der unauffälligste und betrifft Gesamtschule, Rathaus und Bauhof. Alle drei haben eigene PV — und genau deshalb bleibt für sie wenig übrig. Mittags speisen sie ein; der Überschuss, um den es hier geht, stammt in erster Linie von ihren Dächern. Ihr Netzbezug fällt dagegen überwiegend in Viertelstunden, in denen im Verbund kein Überschuss mehr vorhanden ist. Auf dem Monatsblatt sieht man das nicht: Dort zählt nur die bezogene Menge, und die ist hoch genug, um ihnen zusammen 3.550 kWh zuzuschreiben, von denen viertelstündlich 389 übrig bleiben.

Wer nach Monatswerten abrechnet, verschiebt also Geld zwischen den Liegenschaften derselben Gemeinde. Niemandem fällt es auf, weil am Ende dieselbe Gemeinde zahlt. Aber die Kostenstellen sind verschieden, und spätestens wenn ein Fachbereich seine Energiekosten begründen muss, steht in der Abrechnung eine Zahl, die sich nicht erklären lässt.

Die Auflösung ist nicht wählbar

Die Diskussion, ob 15 Minuten nötig sind, ist keine. Das Bilanzkreisabrechnungszeitintervall ist europaweit auf 15 Minuten harmonisiert (Art. 53 Abs. 1 VO (EU) 2017/2195). Auch dort, wo nicht viertelstündlich gemessen wird, wird viertelstündlich bilanziert: Für Standardlastprofilkunden tritt an die Stelle gemessener Werte ein Profil in derselben Auflösung, und die Abweichung zum tatsächlichen Verbrauch läuft später über die Mehr- und Mindermengenabrechnung. Eine monatliche Auflösung gibt es in der Bilanzierung nicht.

Dazu kommt die Arithmetik, unabhängig von jeder Rechtsgrundlage. In jeder Viertelstunde gilt für den Verbund: Überschuss = zugeordnete Menge + Einspeisung. Was in einem Zeitfenster niemand abnimmt, geht ins Netz und steht nicht mehr zur Verteilung bereit. Die Monatsrechnung oben verletzt das sichtbar — sie verteilt 30.614 kWh, von denen 8.282 kWh in den Viertelstundenwerten als Einspeisung ausgewiesen sind. Dieselbe Kilowattstunde wäre zweimal vergeben. Ein Monat, dessen Zuordnung sich nicht auf null saldiert, ist kein ungenauer Monat, sondern ein falscher.

Ein Hinweis zur Einordnung: Das Beispiel oben ist ein Liegenschaftsverbund — ein Eigentümer, zwölf Standorte, eine juristische Person. Das ist kein Energy Sharing nach § 42c EnWG; dort stehen sich verschiedene Rechtspersonen gegenüber, und es gilt ein eigener Satz an Voraussetzungen. Die Arithmetik der Viertelstunde ist in beiden Fällen dieselbe.

Was das im Betrieb bedeutet

Zwölf Standorte, 96 Zeitscheiben, 31 Tage: 35.712 Zuordnungsentscheidungen für einen Monat. Für jede einzelne Viertelstunde muss feststehen, welcher Standort wie viel vom Überschuss bekommt; am Ende muss die Summe aufgehen, und zwar auf null, nicht ungefähr.

Dazu kommt, was danach passiert. Die Gemeinde will eine Kennzahl für den Rat, die jemand erklären kann. Der Fachbereich will wissen, warum seine Liegenschaft weniger bekommen hat als das Hallenbad. Und im nächsten Monat fragt jemand, ob die Werte vom Vormonat noch dieselben sind wie damals freigegeben.

Das ist der eigentliche Aufwand. Nicht die Formel — die ist an einem Nachmittag geschrieben. Sondern dass sie jeden Monat läuft, dass das Ergebnis nachvollziehbar bleibt und dass jemand dafür geradesteht.

Datengrundlage: Gemeinde Musterbach, Mai 2026 — zwölf Liegenschaften, fünf davon mit PV, 685 kWp. Ein Demo-Szenario mit simulierten Daten: Die Monatsmengen je Standort sind gesetzt, der Verlauf ist nach Wetter- und Lastprofilen gerechnet und die Erzeugung der Dächer auf 73.000 kWh skaliert. Die Spalte „Viertelstunden“ stammt aus dem produktiven Rechenkern (Bilanzprüfung Δ = 0); die Spalte „Monatswert“ ist eine Vergleichsrechnung außerhalb davon.

AufsViertel entwickelt in Aachen White-Label-Abwicklungssoftware. Viertelstündliche Zuordnung und Abrechnung für Mehrstandort-Modelle und Energy Sharing nach § 42c EnWG. Aufteilungsschlüssel, Monatsabrechnung und Übergabe an Bestandssysteme.

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